Zu diesem Thema, zu allen Fragen, die mit „Erben und Vererben“ zu tun haben, hat das Bundesministerium Justiz und Verbraucherschutz eine Broschüre herausgegeben: „Erben und Vererben. Informationen und Erklärungen zum Erbrecht“.
Diese Broschüre informiert über die Punkte:
- Wer erbt?
- Kein Testament vorhanden
- 1. Ordnung
- 2. Ordnung
- 3. und weitere Ordnungen
- Der/die Ehe- oder Lebenspartner/-partnerin
- Erbrecht des Staates
- Soll man ein Testament machen?
- Testament vorhanden – wer erbt?
- Was ist das: Pfichtteil?
- Ist das Testament gültig?
- Welche Informationen sollte man den Erben hinterlassen?
- Wie macht man sein Testament?
- Das eigenhändige Testament
- Das öffentliche Testament
- Was ist ein gemeinschaftliches Testament?
- Was kann man in einem Testament alles regeln?
- Kann man ein Testament widerrufen?
- Der Erbvertrag
- Todesfall – was ist zu beachten?
- Was ist nach dem Tod eines Angehörigen oder einer Ihnen sonst nahestehenden Person zu beachten?
- Schulden! Wollen Sie jetzt noch erben?
- Erbschein
- Miterben/Miterbinnen vorhanden – was tun?
- Müssen Sie Erbschaftsteuer bezahlen?
- Wie wird der Nachlass steuerlich bewertet?
- Beratung
Die Broschüre Erben und Vererben – Informationen und Erklärungen zum Erbrecht können Sie hier herunterladen.